Flüge unterhalb der Übungslufträume benötigen keinen Übungsluftraum. Diese Flüge sind überall in Deutschland zulässig, auch in der Umgebung des Fliegerhorsts Nörvenich, der die italienische Luftwaffe eingeladen hat. Den großzügigen Gastgeber spielt man in Nörvenich gerne – ob für Israelis oder Italiener. Den Lärm des Besuchs möchte man seinem Bundesland aber nicht zumuten. Daher schicken die Nörvenicher die Italiener selbst für Flüge unterhalb des Übungsluftraums zu uns. Nicht das eigene Nest beschmutzen ist die Parole.
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