Es gibt immer wieder unterschiedliche Veröffentlichungen und Missverständnisse bezüglich der "Betriebszeit" der militärischen Lufträume. Im MIL-AIP kann man folgende Regelungen nachlesen:
Im Flugbetrieb wird die Koordinierte Weltzeit (UTC) verwendet. In Deutschland gilt während der Winterperiode die mitteleuropäische Zeit MEZ (UTC + 1h), während der Sommerperiode die mitteleuropäische Sommerzeit MESZ (UTC + 2h). Die im Militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland (einschließlich AIC, SUP) sowie den NOTAM angegebenen Zeiten sind UTC (Z-Zeit). Das Symbol ++ hinter den Zeitangaben weist darauf hin, daß für die Dauer der Sommerzeit von den im Militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland in UTC angegebenen Uhrzeiten jeweils eine Stunde abzuziehen ist.
TRA sind während folgender Zeiten wirksam: Mo - Do 0700++ - 2230++ Fr 0700++ - 1600++ Ausnahmen: ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2) In den Monaten Mai bis September (einschließlich) grund- sätzlich: Mo - Do nur bis 2000++ In begründeten Ausnahmefällen kann bei LwA Abt FlbtrbBw eine Ausweitung der Nutzungszeit für die Tage Mo - Do bis 2230++ beantragt werden. ED - R 206/306 (TRA Mecklenburg 1/2) Fr nur bis 1200++ ED - R 208/308 (TRA Sachsen 1/2) Fr nur bis 1200++ ED - R 210/310 (TRA Frankenalb 1/2) Mo - Do täglich 0800++ - 1600++ Fr 0800++ - 1300++ Im Bedarfsfall erstreckt sich die zeitliche Wirksamkeit auch auf Fr 1300++ - 1600++ Sa 0800++ - 1600++ (Aktivierung erfolgt im Bedarfsfall durch NOTAM). außer an gesetzlichen Feiertagen.
Im Fall der ED-R 205/305 heißt das dann Lärmterror bis 23.30 Uhr von Oktober bis April (22.30 Uhr UTC + 1h) und bis 21.00 Uhr (20.00 Uhr UTC - 1h + 2h) von Mai bis September. Aber nur, wenn das Militär gerade keine Lust hat, länger zu fliegen, wie z.B. am 22.07.2008.
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