Aus den Hörfunknachrichten des SR1:
Neustadt: Flohmärkte stören laut Gericht die Sonntagsruhe
In Rheinland-Pfalz dürfen sonntags keine Flohmärkte stattfinden.
Das Verwaltungsgericht Neustadt wies den Antrag eines Mannes zurück, der
die Erlaubnis für einen Sonntags-Flohmarkt erstreiten wollte. Eine
solche Veranstaltung beeinträchtigt nach Auffassung der Richter die Ruhe
und das Wesen eines Feiertages und verstößt damit gegen das
Landes-Feiertagsgesetz. Auch wenn ein Flohmarkt unterhaltenden Charakter
habe, stehe das Gewinnstreben der Händler eindeutig im Vordergrund.
Die Airbase Ramstein kennt dagegen keinerlei Einschränkung. Weder nachts noch an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ruhen die Triebwerke. Hier muss der unterhaltende Charakter im Vordergund stehen, und der Transport von Waffen und Soldaten beeinträchtigt nicht die Ruhe und das Wesen eines Feiertags.
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