Was wir lange ahnten, hat sich nun bestätigt. Anfragen beim Verteidigungsministerium, wie denn die Planungen der TRA LAUTER das Recht auf Lärmschutz der Betroffenen berücksichtigt haben, wurden zur Wehrbereichsverwaltung West geschoben. Diese hat auch auf mehrere konkrete Nachfragen nur auf das Militärische Luftfahrthandbuch verwiesen (also den Status Quo), aber keinerlei Planungsunterlagen vorlegen können. Somit steht fest, dass der Lärm der TRA LAUTER ungeplant erzeugt wird, es somit auch keine Abwägung der Interessen der Betroffenen auf Lärmschutz gegeben haben kann.
Das Bombodrom in Wittstock ist an nicht ausreichender Planung gescheitert. Das Verteidigungsministerium kann für die TRA LAUTER gar keine Planung vorlegen. So was Dummes aber auch.
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