Die Bundeswehr sprach von einer "moderaten Nutzung". Das Urteil enthüllt die ganze Wahrheit:
Als Anlage ist der Verwaltungsentscheidung ein "Betriebskonzept" beigefügt. Danach sind derzeit "maximal 1700 Einsätze mit durchschnittlich 5 Zielanflügen pro Jahr" geplant. Hiervon werden pro Jahr ca. 240 Einsätze in der Nacht durchgeführt, wobei in diesen Fällen grundsätzlich nur ein Zielanflug pro Einsatz erfolgt. In der Regel werden die Luftfahrzeuge der Typen Tornado, Eurofighter, A-10, Mirage und F-16 das Gelände in "Vierer-Formation", am Tage überwiegend "in engem Verbandsflug" anfliegen. Die An- und Abflüge werden am Tage gemäß den in Deutschland geltenden Tiefflugbestimmungen in der Regel in und oberhalb einer Flughöhe von 1.000 Fuß (ca. 300 m) über Grund durchgeführt. In bestimmten Fällen können sie im Rahmen eines vom Bundesminister der Verteidigung genehmigten Tiefflugkontingentes auch in 500 Fuß (ca. 150 m) über Grund durchgeführt werden.
Fassen wir mal zusammen:
Dass mehrere Verteidigungsminister auf die Idee gekommen sind, Menschen so etwas zuzumuten, zeigt die Verderbtheit unserer politischen Führung und die Rücksichtslosigkeit der Offiziere in der Armee. Dass ein Soldat bei so etwas mitmacht, lässt die Formulierung "Bürger in Uniform" zu einer bitteren Lachnummer werden. Mit diesem Vorhaben hat sich die komplette Luftwaffe disqualifiziert.
In den nächsten Monaten werden wir sehen, ob es ein "Betriebskonzept" für die TRA LAUTER gibt. Auch dort hat sich das Militär eine in Deutschland einmalige Lärmkonzentration und Nachtflüge bis 23.30 Uhr genehmigt, ohne die Betroffenen zu fragen.
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