Wer sich das erste Mal schriftlich beschwert, bekommt von der Bundeswehr einen Abwiegelbrief. Die Masche ist immer die selbe: Weglassen eines Teils der Wahrheit und Begründung spezieller Maßnahmen mit allgemeinen Notwendigkeiten. Aus einem solchen Brief:
Über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist grundsätzlich überall militärischer Flugbetrieb zulässig.
Das soll dem Lärmopfer das Gefühl geben, dass jede Gegenwehr aussichtslos ist, und dass es diesen Lärm überall in Deutschland gibt. Dabei ist die naheliegende Frage, die jeder stellen sollte: Wann wird der Lärm endlich über ganz Deutschland verteilt, wenn er überall erlaubt ist?
Die Soldaten haben jedoch Anspruch darauf, sich auf ihre mit Gefahr für Leib und Leben verbundenen Aufgaben bestmöglich vorzubereiten. Dieses erfordert ausreichende Übungsmöglichkeiten.
Die generelle Übungsnotwendigkeit ist gar nicht das Thema bei Lärmbeschwerden. Sie rechtfertigt in keinem Fall, dass der Lärm über dicht besiedeltem Gebiet konzentriert wird. Jeder hat Anspruch auf Lärmschutz. Die Frage muss dann lauten: Wie genau hat die Bundeswehr bei der Planung der TRA eine Abwägung meiner Interessen auf Lärmschutz berücksichtigt? Wo sind die Planungsunterlagen?
Lasst Euch nicht aufs Glatteis führen. Wir sollen die Deppen der Nation bleiben. Der Krach ist nichts Normales, was zum Leben gehört. Für die Lärmkonzentration durch Übungsflüge gibt es kein Argument, mit dem die Bundeswehr auf Dauer durchkommen wird. Unsere Uninformiertheit und Untätigkeit sind der Boden, auf dem das Lärmreservat TRA LAUTER gewachsen ist. Militärfanatiker in der Politik sind der Dünger. An der Uninformiertheit können wir als BI etwas ändern. Handeln (beschweren, fordern) und Militärfanatiker abwählen müsst ihr selbst.
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