Beim aktuellen Gemauschel haben sie ein Nachtflugverbot für den Hahn hübsch beiseite geschoben. Schließlich soll die Klientel in Mainz entlastet werden ohne der Fluglärmmafia weh zu tun. Mal sehen, ob wenigstens die Grünen beim Nachtflugverbot auch für den Hahn bleiben. Die CDU-Fraktion Rheinland-Pfalz dagegen predigt:
Zugleich müssen Nachtflüge am Hahn erhalten bleiben. Auch hier haben die Menschen natürlich Anspruch auf Schutz vor Lärm. Allerdings stellt sich hier die Lage anders dar. Denn die Dichte der Besiedlung unterscheidet sich erheblich vom Rhein-Main-Gebiet. Außerdem ist die Zahl der Nachtflüge dort erheblich geringer. Sie werden deshalb von den Menschen akzeptiert.
Wie kann das sein, dass die Anzahl der Nachtflüge auf dem Hahn geringer ist, wenn die Flüge von Frankfurt dorthin kommen? Wir haben das Politikerdeutsch übersetzt. In normaler Sprache heißt es:
Auch die Menschen um den Hahn haben Anspruch auf Lärmschutz. Sie kriegen ihn bloß nicht. Die merken erst was, wenn es zu spät ist. Dann haben wir in Frankfurt ein Nachtflugverbot, und alle Nachtflüge finden am Hahn statt. Wenn sie maulen, erzählen wir ihnen, dass sie ohne die Nachtflüge verhungern.
Das dreckige Lachen müsste eigentlich bis ins Saarland zu hören sein, wo die Rheinland-Pfälzer jetzt schon ihren Kampfjetlärm aus Büchel entsorgen.
Zum Archiv mit allen Artikeln