Nachtfluglärm durch Passagierflüge in Köln/Bonn genießt den besonderen Schutz der Bundesregierung
Eine der Folgen, dass Lobbyisten der Wirtschaft ihren festen Platz in Berlin haben: Obwohl Nachtfluglärm erwiesenermaßen Körperverletzung ist, und obwohl das Nachtflugverbot eh nur für Passagierflüge gelten soll, schreit die Bundesregierung Zeter und Mordio. Es geht wohl nicht anders: Bis eine vernünftige, rechtlich weniger bedenkliche Bundesregierung am Ruder ist, müssen die Länder Grundgesetz und Menschenrechte im Alleingang umsetzen. Ein Flughafen nach dem anderen muss sich diesen Rechten unterordnen.
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