Den Kosten für gesundheitlichen Schäden durch Fluglärm wurden quantifiziert: Alleine die Nachtflüge des Frankfurter Flughafens richten in 10 Jahren einen Schaden von 200 Mio. € im Gesundheitssystem an. Was an indirekten Kosten entsteht, dürfte nicht einmal grob abzuschätzen sein. Die Kosten der Abend- und Frühflüge wurden offenbar nicht berechnet, da diese derzeit nicht zur Diskussion stehen. Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat nur Flüge von 23 bis 5 Uhr untersagt. Selbst wenn jemand nach dem letzten Überflug innerhalb einer Sekunde in Tiefschlaf fallen würde, blieben nur 6 Stunden Schlaf übrig. In der Realität dürften es kaum mehr als 5 Stunden sein. Zu wenig für Erwachsene und viel zu wenig für Kinder.
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