Ergebnisse der länderübergreifende Arbeitsgruppe zur Verminderung des militärischen Fluglärms liegen vor – keine weiteren Erleichterungen beschlossen
Das Innenministerium teilt uns mit, dass wir das Protokoll der Sitzung „AG Fluglärm“ vom 24.01.2012 nicht einsehen dürfen. Festgestellt wurde, dass taktische Übungsflüge und Flüge über Zielgebiet (unter 3000 Meter) auf ein „zwingendes Maß“ begrenzt worden seien. Unsere Vorschläge seien eingebracht worden. Das Verteidigungsministerium habe zugesagt, die Vorschläge bis zur nächsten Sitzung, die voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte stattfinden werde, zu prüfen.
Wir begrüßen es natürlich, dass unsere Vorschläge überhaupt den Weg in die „AG Fluglärm“ gefunden haben. Da die Arbeitsgruppe so selten tagt (2011 überhaupt nicht), hätten wir uns natürlich gewünscht, dass die Vorschläge vorab übermittelt worden wären, so dass es am 24.01. zu Beschlüssen hätte kommen können. Wir fragen uns, wie oft Übungsflüge auf ein „zwingendes Maß“ begrenzt werden müssen, und wieso angesichts der immensen Belastungen Übungsflüge aus nicht-zwingenden Gründen hier immer noch stattfinden. Aus unserer Sicht gibt es überhaupt keine zwingenden Gründe, Übungsflüge hier über dicht besiedeltem Gebiet durchzuführen und zu konzentrieren.
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