Auf der Website der Stadt Baumholder bittet er dagegen um Verzicht auf eine kostenpflichtige Abmahnung
Am 23.04.2012 erreichte uns ein Fax, in dem uns die Anwaltskanzlei Roth, Conrad, Pees & Partner im Auftrag von Peter Lang kostenpflichtig abmahnt, weil wir ein Bild von ihm von der Titelseite der Homepage von Baumholder sichtbar verlinkt hatten. Gleichzeitig bittet er im Impressum der Homepage von Baumholder¹ im Falle der Verletzung von Rechten Dritter „um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote”. Er erklärt dort weiterhin: „Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.“
Wir verstehen das so, dass er jedem kostenpflichtig abmahnenden Anwalt eine Kostenerzielungsabsicht vorwirft. Das gilt sicher nicht für die Kanzlei, die uns abgemahnt hat und erst recht nicht für seinen dort arbeitenden Parteifreund Andreas Pees, der uns im Februar mit einem 18 Sekunden dauernden Telefongespräch beehrt hat. Er hätte uns vielleicht damals schon sagen können, dass Peter Lang keine Verlinkung seines Bildes wünscht, aber er hatte wohl keine Zeit. Eine „angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote”, wie Peter Lang sie sich wünscht, wäre auch nicht schlecht gewesen – zumal man durch einen „Bitte nicht abmahnen!”-Passus den Anspruch auf Kostenerstattung verlieren kann. In einem konkreten Fall ging der uneinsichtige Abmahner allerdings durch zwei Instanzen und erzeugte so zusätzliche Kosten. Unser Anliegen ist es, die Lebensqualität der hier lebenden Menschen – auch die von Peter Lang und Andreas Pees – zu verbessern und Kosten zu vermeiden, auch für den Steuerzahler.
Wir haben etwas über das Urheberrecht gelernt und verbuchen die Belastung der Kasse unseres gemeinnützigen Vereins unter „Negative Spende Peter Lang“. Klingt doch gleich viel besser.
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