Wenn es darum geht, der Fluglärmlobby das Leben einfach zu machen, kann man Ausnahmegenehmigungen schon mal zur Regel machen, denkt sich das hessische Verkehrsministerium – und kommt ungeschoren davon. Alleine im Mai hat es 201 Landungen und Starts zwischen 23 und 5 Uhr genehmigt.
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