Die für Lärmverursacher großzügigen Regelungen, die in das Planfeststellungsverfahren für den neuen Brandenburger (als Berliner Flughafen vermarkteten) Großflughafen eingeflossen sind, waren der Flughafengesellschaft und den Politikern immer noch zu teuer. Deshalb wollten sie die gesetzten Minimalstandards nachträglich verwässern. Dagegen klagte der Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB) und bekam vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Recht. Das wird nicht der letzte Versuch der Lärmlobby sein, noch mehr Profit auf Kosten der Bürger zu ermauscheln.
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