Menschen aus der Eifel, der Westpfalz, dem nördlichen Saarland und der Saarpfalz weisen wir auf § 167a des Strafgesetzbuches hin:
Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Insofern sollte jeder Bestattungsfeiern beim Luftwaffenamt anmelden, ob er sie organisiert oder bloß besucht. Wenn Militärpiloten dann mal wieder randalieren, dass man keinen Redner versteht, erfolgt die Störung wissentlich und Ihr könnt Strafanzeige stellen.
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