Bundeswehr spielt toter Mann – wegen fehlender Rechtsgrundlage?
Das kennen wir von dem Übungsluftraum TRA LAUTER: Weder das Verteidigungsministerium noch die Wehrbereichsvweraltung West konnten Planungsunterlagen und Genehmigungsprozesse zur Einrichtung der TRA LAUTER vorlegen. Nach beharrlichem Nachhaken speiste man uns mit der Behauptung ab, dass man dazu keine Genehmigung brauche. Aha. Für gefährliche Luftkampfübungen, Tiefflüge und grenzenlose Lärmbelastung über dicht besiedeltem Gebiet braucht man keine Genehmigung. In einem Staat, in dem man mittags nicht einmal Rasen mähen darf und Arbeiter in lauten Werkstätten Gehörschutz tragen müssen. Soso.
Dem Leserbrief von Hans-Dieter Jost in der Nahe-Zeitung vom 12.02.2013 entnehmen wir, dass die Bundesluftwaffe beim Bombodrom Baumholder ähnlich agiert und erst mal auf Zeit spielt: Der Fragenkatalog mit zehn Fragen der Gemeinden Niederbrombach, Kronweiler, Sonnenberg-Winnenberg, Rimsberg und Nohen sowie der Verbandsgemeinde Birkenfeld liegt seit dem 18.09.2012 unbeantwortet im Luftwaffenamt. Ein möglicher Grund: Zwei der Fragen befassen sich mit rechtlichen Aspekten. Zusammengefasst lauten sie: „Welche rechliche Grundlage erlaubt der Bundeswehr die Nutzung des Luftraums ED-R116 für Einsatzübungen mit bewaffneten Maschinen – insbesondere über dem zivilen Gebiet außerhalb der Truppenübungsplatzgrenzen?“
Die Bundeswehr sitzt bisher die Fragen aus, obwohl die selben Fragen am 05.12.2012 noch einmal über den Landrat an die Wehrbereichsverwaltung in Wiesbaden geschickt wurde. Eine mögliche Erklärung: Die rechtliche Grundlage fehlt. Die Bundeswehr macht einfach, was sie will. Gefühlte militärische Notwendigkeit, die daraus folgende Selbstbedienungsmentalität und mangelndes Wissen der Betroffenen, das ist die selbe Mischung, die den Lärmterror durch Kampfjetübungen über dem ganzen Saarland und der Westpfalz möglich macht.
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