Im Jahr 2000 hat der damalige Verteidigungsminister Scharping schnell (bei Sauereien sind die Brüder immer schnell) ermauschelt, dass die Hubschrauber der US-ARMY von Mai bis September bis 2 Uhr nachts in beliebiger Lautstärke herumknattern dürfen – wohlgemerkt nicht für einzelne Einsätze, sondern ständig, zum Üben. Die Verbandsgemeinde Landstuhl wurde damals nicht nur nicht angehört, sie wusste nicht einmal davon, schreibt die Rheinpfalz vom gestrigen Tag. In zähen Verhandlungen vor Ort erreichte man gelegentlich, dass sich das US-Militär kurzzeitig ein wenig zurückgehalten hat, dann kam ein neuer Commander, und das US-Militär nervte wieder ungebremst. In letzter Zeit gebe es überhaupt kein Entgegenkommen mehr, berichtet Bürgermeister Peter Degenhardt. Die neu angebrachte Antenne, die das minutenlange Stehen der Hubschrauber in der Luft verringern sollte, zeige kaum Wirkung.
Die Verbandsgemeinde hat nun eine Anwaltskanzlei damit beauftragt, den Wortlaut der Genehmigung einzufordern und auf rechtliche Konformität zu prüfen. Wir wünschen ihr viel Erfolg dabei. Das Verteidigungsministerium wird auf die Wehrberechtsverwaltung zeigen, die Wehrbereichsverwaltung behauptet pauschal, es hätte alles seine Ordnung und es sei keine Genehmigung nötig. Planungsunterlagen inklusive Abwägung der Rechte der Bürger auf Schutz vor Lärm wird es so wenig geben wie für den Luftübungsraum TRA LAUTER. Wo man hinsieht, bewegt sich das Militär in rechtlichen Grauzonen und beruft sich auf Gewohnheitsrecht, „Notwendigkeiten“ oder behauptet, dass es keine Genehmigung brauche und sein Auftrag alles rechtfertige. Wer allerdings hartnäckig bleibt, kann sich seine Lebensqualität erkämpfen. Was sich Verteidigungsministerium und Militär in ihren feuchten Träumen vorstellen, kollidiert meist mit geltendem Recht. Nur Regionen mit weniger hellen Menschen und Politikern lassen sich von ein paar Militaristen krank machenden Kriegslärm bieten.
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