Weil er 12 km von der US Air Base Ramstein entfernt wohnt, möchte das Verteidigungministerium dem Kläger die Klageberechtigung absprechen
Unser Kriegsministerium hat die Hosen gestrichen voll. Schließlich unterstützt es gewohnheitsmäßig US-Angriffskriege von deutschem Boden aus, und das ist strafbewehrt. Die kriminelle Energie ist erheblich. Es begreift die Gefahr, die von den Gerichten ausgeht. Da es sie nicht einfach verbieten und schließen kann, versucht es, dem Kläger seine Klageberechtigung wegzufaseln. Aber dummerweise hat jeder Bundesbürger laut Grundgesetz das Recht, Gerichte anzurufen, wenn fremde Mächte auf deutschem Boden das Völkerrecht verletzen. Und das ist unabhängig davon, ob man 12 Meter oder 12 Kilometer entfernt von einer US-Kriegsbasis lebt. Mehr dazu lest Ihr im Plädoyer der Anwälte des Klägers.
Wir werden sehen, ob sich die Richter des Verwaltungsgerichts Köln einschüchtern lassen, oder ob wir eine unabhängige Rechtsprechung haben. Weitere Informationen gibt es in der Luftpost vom 15.03.2013.
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