Halbherzig versuchen Richter und Staatsanwaltschaft, sich aus der Sache herauszuwinden
Was machen deutsche Richter und Staatsanwälte, wenn sie überzeugt sind, dass ein Kläger recht hat? Normalerweise geben sie ihm sein Recht. Das ist ihre Aufgabe und Pflicht. Was aber, wenn er etwas anprangert, was alle wissen, wo aber alle seit Jahrzehnten wegschauen, weil es um „höhere Interessen“ geht? Dann wird es schwierig, und man packt die geballte Kreativität aus, um sich entweder für nicht zuständig zu erklären oder dem Kläger die Klagebefugnis abzusprechen. Beim Thema der rechtswidrig von deutschem Boden aus geführten Angriffskriege des US-Militärs stehen deutschen Richtern und Staatsanwälten offenbar so lange Schweißperlen auf der Stirn, bis sie sich aus der Sache herausgewunden haben. „Der Kläger hat recht, was machen wir nur? Wie kommen wir aus der Sache raus?“ mag in den Hinterzimmern zu hören gewesen sein.
Sich nicht zuständig zu erklären war nicht möglich. Man ist ja keine untere Bauaufsichtsbehörde sondern ein Verwaltungsgericht. Wie also könnte man die Klagebefugnis des Klägers zerreden? Da hatte man in Köln die Idee! Der Kläger wohnt ja gar nicht auf der Landebahn der Air Base Ramstein sondern ganze zwölf Kilometer davon entfernt. Will also heißen, wenn ein Opfer nicht mit den Händen gewürgt sondern aus zwölf Metern Entfernung angeschossen wird, ist es nicht klagebefugt, weil es ja nicht ausreichend betroffen ist.
Dass dieser Vorwand mehr als hanebüchen ist, und dass der Kläger recht hat, ist den Kölnern natürlich klar. Es geht jetzt nur darum, Zeit zu gewinnen. Vielleicht scheidet ja bald jemand aus gesundheitlichen oder Altersgründen aus oder wird an ein anderes Gericht versetzt. Um einen Rest Glaubwürdigkeit zu behalten und nicht das ganze Verwaltungsgericht den lieben US-Freunden und der Bundesregierung zu opfern, haben sie Berufung zugelassen. Die wird folgen.
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