Das war keine Glanzleistung von Richter Beimesche. Genau wie das Verwaltungsgericht Köln hat man am Oberverwaltungsgericht Münster ordentlich die Hosen voll und windet sich gut eingeölt aus der Verantwortung. Der Kläger (und damit eigentlich jeder Bürger Deutschlands) sei nicht klageberechtigt, wenn die Bundesregierung Ausländern Bundesliegenschaften zur Verteidigung des Landes zur Verfügung stellt, diese von dort aus allerdings wild in der Welt herummorden. Um an der Vereitelung dieser Klage nicht die volle Verantwortung zu tragen, lässt Richter Beimesche Revision beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig zu. Klage verzögert, Hals aus der Schlinge gezogen, Mission erfolgreich beendet – bis auf den Schönheitsfehler, dass wieder ein Stück deutsche Gerichtsbarkeit ihr Gesicht verloren hat. Wir empfehlen Herrn Beimesche und seinen Helfershelfern, in der nächsten Zeit den Blick in den Spiegel zu meiden.
Zum Archiv mit allen Artikeln