Juristisch gesehen gibt es Fluglärm nur in der unmittelbaren Umgebung der Flughäfen. Diese Küngelei zwischen Gesetzgeber und Flughafeneigner ermöglicht es, Geschäfte auf Kosten der Lebensqualität der Menschen im Umkreis von über 50 km zu machen¹. Beim heutigen Landeanflug auf den Hahn sind die Maschinen über Nonnweiler nur noch 2530 Meter über NN, also 2200 Meter über Grund hoch. Entsprechend viel Lärm kommt am Boden an.
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