Anlässlich der Vergrößerung des Übungsluftraums TRA LAUTER über unseren Köpfen auf seine jetzige Größe fragte Anita Schäfer im Jahr 2003: „Wie wird sich das Gesamtflugaufkommen an Übungsflügen der Luftwaffe und den Luftstreitkräften der Partnerstaaten im Bereich des in seiner lateralen Ausdehnung veränderten Luftkampfübungskorridors ‚TRA-LAUTER neu‘ gegenüber dem bisherigen Flugaufkommen im Bereich des TRA-LAUTER (alt) hinsichtlich der absoluten Anzahl der Flugbewegungen sowie der Flugstunden ändern?“
Der Parlamentarische Staatssekretär Hans Georg Wagner antwortete am 26.02.2003 in der Drucksache 15/610 ab Seite 44 zur 64. Frage: „[…] Insgesamt wird es deshalb zu keiner signifikanten Zunahme des Übungsluftverkehrs in diesem Übungsluftraum kommen. Aufgrund der horizontalen Ausweitung ist vielmehr eine weiträumigere Verteilung der unvermeidbaren Fluglärmbelastung zu erwarten.“
Abgesehen davon, dass es überhaupt keine unvermeidbare Fluglärmbelastung in einem Luftraum gibt, der – ganz im Gegenteil zu einer Start-/Landeschneise – gezielt für Übungsflüge aufgesucht wird, ist aus der „nicht signifikanten Zunahme“ eine stundenlange Verlärmung an jedem Werktag, oft bis in den späten Abend geworden. Was wird dann erst die ebenfalls „nicht signifikante Zunahme“ beim neuen, geplanten Übungsluftraums EUC 22? Durchgehender Kampfjetlärm von 08.00 Uhr bis 23.30 Uhr?
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