[16.01.2016]
Die Nebelkerzen der Bundeswehr
Wir nehmen Stellung zu ein paar Krümeln, die die
Bundeswehrvertreter Eberhard Zorn und Andreas Hoppe dem Saarland hingeworfen
haben:
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Anhebung der Flughöhe von 3000 auf 4000 Meter: Hilft so gut
wie nichts und soll eh ignoriert werden, wenn der obere Teil des
Übungsluftraums vom zivilen Verkehr genutzt wird – was sehr oft der
Fall ist.
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Gleichmäßigere Verteilung der Flüge innerhalb des
Übungsluftraums TRA LAUTER über uns: Diese Pseudomaßnahme
soll davon ablenken, dass sie den Lärm weiter bei uns
konzentrieren wollen.
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Stichprobenartige Überprüfungen: Überprüfungen gekoppelt
mit der Aussage, nichts an der Lärmkonzentration ändern zu
wollen, sind Augenwischerei. Diese Nebelkerze soll
suggerieren, dass die Piloten ungeplant herumfliegen und
dabei immer wieder Regeln brechen. Dabei genehmigt die
Bundeswehr jede einzelne Stunde im Übungsluftraum, somit auch
die Lärmkonzentration.
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Keine Übungsverlagerung zur Nordsee: Auf das Thema der
Wochenendpendler geht die Bundeswehr gar nicht ein. Es ist für
die Krone der Schöpfung offenbar undenkbar, dass Piloten am
Montag zu einem Fliegerhorst an der Nordsee fliegen, während der
Woche von dort aus über der Nordsee üben, und am Freitag
zurückkehren. In 3000 Metern Höhe aufwärts und auch bei dichter
Wolkendecke wollen sie uns weismachen, dass sie dabei ohne den
Anblick unserer Häuser nicht üben können. Wie tun sie das denn
jetzt? Und warum müssen sie die Häuser in Sachsen und im Allgäu
nicht so oft sehen?
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Keine Beschränkung des besonders belastenden Abendterrors:
Abgelehnt, weil sie erst ihre US-Buddies fragen wollen, ob sie
sich denn gerne beschränken lassen wollen. Das ist nichts anderes
als feiges Herauswinden aus der Verantwortung. Die US-Piloten
richten sich nach den Betriebszeiten, die die Bundeswehr
festlegt.
Um es zusammenzufassen: Die Bundeswehr hat nicht verstanden,
dass es nicht um die Frage geht, ob die Region von
Kampfjetlärm entlastet wird, sondern nur noch wie und in
welchen Zeitrahmen.