Immer wenn man denkt, es könne nicht schlimmer kommen, zieht die Bundeswehr eine neue Unverschämtheit aus der Tasche. Ab 31.03.2016 wollen sie uns nachts bis 23.00 Uhr mit Tiefflügen terrorisieren, wenn ihnen der Sinn danach steht. Dafür wird – wie für die Randale oberhalb von 3000 Metern – der zivile Flugverkehr ausgesperrt. Über Zivilisten darf dann jeder durchgeknallte Kampfjetpilot in nur 150 Metern ungestört die Sau rauslassen, und das bis 23 Uhr – findet jedenfalls die Bundeswehr.
Ja nee, wird die Bundeswehr sagen, dieses System gab es schon immer, das ist nichts Neues. Ist es doch. Nun ist das Geflecht ein zeitweilig reservierbarer Luftraum. Was uns ein zeitweilig reservierbarer Luftraum über unseren Köpfen gebracht hat, davon können wir ein Lied singen. Obwohl militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland erlaubt ist, konzentriert ihn das Militär dort. Und nun haben wir solch ein Lärmghetto auch noch in nur 150 Metern über unseren Köpfen. Was früher überall möglich war, wird zukünftig nur noch dort hineingestopft werden, und wir ahnen schon, in welchem Teil Deutschlands. Wer will uns weismachen, dass „unser“ Teil der ED-R 150 nicht genauso menschenverachtend und diskriminierend missbraucht werden wird wie ED-R 205/305? Den Durchwinkern der Bundeswehr-Koordinierungsstelle ist es jetzt schon scheißegal, dass wir in der höchstbelastete Region Deutschlands leben. Die winken auch noch Nachttiefflug zu uns durch.
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