Natürlich will keiner verantwortlich sein: nicht die Piloten (die doch üben müssen), nicht deren Geschwaderkommandanten (die auf Tauchstation gehen), nicht die Verteidigungsministerin (die laut Staatsanwaltschaft Berlin gar nichts von dem Lärm wisse und somit auch nichts dafür könne), also irgendwie keiner. Das ist schön bequem, auch für die Schreibtischtäter, die den Lärm durchwinken, denn sie sind ja schon mal gar nicht verantwortlich, nicht? Aber natürlich ist in der Bundeswehr geregelt, wer was entscheiden darf. Wir zitieren gerne aus dem militärischen Luftfahrthandbuch, Abschnitt ENR 1.8 Regionale Ergänzungsverfahren:
Nach innermilitärischer Abstimmung des Luftraumbedarfs und nach zivil-militärischer Abstimmung in der AMC erfolgt die Luftraumzuweisung durch AMC an die PCA schriftlich bis 1400++ des Vortages. Die PCA informieren die Antragsteller entsprechend umgehend.
Airspace Management Cell Zentrum Luftoperationen A 3 III b (AMC) Postfach 93 02 08 60457 Frankfurt Tel. +49 6103 3105-751 E-Mail mil.amc@milais.org PCA Luftwaffe, wahrgenommen durch: Zentrum Luftoperationen Dezernat A3 III a (COSA/PCA) Paulsberg Mühlenstraße 89 47589 Uedem Tel. +49 2824 9774-3240/3243 E-Mail zentrluftopa3iiia@bundeswehr.org
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