Das Landgericht Koblenz erklärt dem Amtsgericht Cochem die Welt und spricht einen Atomwaffengegner frei, der sein Demonstrationsrecht in Anspruch nahm – aus Sicht der Cochemer Richter und der Staatsanwaltschaft Koblenz eine unerhörte Dreistigkeit.
Wie Hermann Theisen uns in einem Telefongespräch mitteilte, kam der Beißreflex nicht vom Fliegerhorst Büchel, der gar kein Fass aufmachen wollte. Die Probleme mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind also beim Cochemer Amtsgericht und der Koblenzer Staatsanwaltschaft zu vermuten. Man könnte über Nachschulungen nachdenken, um solche teuren Eskapaden zukünftig zu vermeiden, aber wir können uns nicht um alles kümmern.
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