Die US Air Base Ramstein befindet sich auf einer Bundesliegenschaft (nicht „US-Liegenschaft“), die den US-Streitkräften zu Verteidigungszwecken zur Verfügung gestellt wird. Ihre Funktion als Drohnenrelais bei illegalen Hinrichtungen der USA fällt nicht unter diese Erlaubnis. Deutsche Politiker von der Landesebene aufwärts unternehmen erhebliche Anstrengungen, um so zu tun, als wüssten sie nichts davon und seien nicht zuständig.
Deutsche Gerichte haben bereits bei der Klage von Wolfgang Jung klargemacht, dass die Rechtsprechung der Politik folgt, und die hieß bisher „nichts sehen, nichts wissen, nichts tun“. In einem Akt, der mehr als streng riecht, haben sie ihm und jedem anderen Bürger¹ einfach die Klageberechtigung abgesprochen. Der Bundestagsabgeordnete und Jurist Hans-Christian Ströbele versucht nun erneut herauszufinden, ob die alte transatlantische Agenda immer noch über dem Grundsatz des Rechtsstaats steht.
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