Leserbrief an die Rheinpfalz zum Thema Treibstoffablassen – ungekürzte Version
Von unserem Leser Sascha Blank
Das kleine Dorf in dem ich aufgewachsen bin, liegt Luftlinie etwa 5 km entfernt vom ehemaligen US-Militärflugplatz Sembach. In diesem kleinen Dorf fällt auf, dass über einen Zeitraum von 25 Jahren gesehen, mittlerweile in jedem zweiten Haus mindestens ein Bewohner an Krebs erkrankt oder bereits daran gestorben ist. Mein Heimatdorf soll für diese Entwicklung lediglich exemplarisch stehen, nach meinen Informationen sieht es in den Nachbargemeinden auch nicht anders aus. Da stellt sich doch die Frage, ob das Auftreten dieser Erkrankung in der Häufigkeit normal ist. Scheinbar nicht, denn Zugezogene aus anderen Teilen Deutschlands zeigen sich darüber regelmäßig verängstigt, da sie eine solche Situation aus ihrer Heimat nicht kennen.
Sehr nachdenklich machte mich auch die Aussage eines Apothekers, der im Landkreis Kaiserslautern und im Donnersbergkreis mehrere Apotheken unterhält. Dieser sagte mir, dass er in seinen Apotheken ein Vielfaches mehr an Krebsmedikamenten verkaufen würde, als seine Berufskollegen die ihre Apotheken an seinem Wohnort unterhielten. Seiner Gesundheit zu Liebe würde er deshalb seinen Wohnsitz nie in die Pfalz verlegen, sondern lieber 100 km täglich mit dem PKW pendeln.
Sicher spielen für die zunehmende Anzahl von schweren Erkrankungen verschiedene Ursachen eine Rolle. Da es hier aber offensichtlich große regionale Unterschiede gibt und die Pfalz wesentlich stärker als andere Regionen betroffen zu sein scheint, muss doch einen Grund haben. Von daher ist es nicht abwegig einen ursächlichen Zusammenhang mit dem Ablassen von Kerosin zu vermuten, schließlich haben wir in Ramstein den größten US-Militärflughafen außerhalb der USA und auch der US- Militärflugplatz Sembach war bis ins Jahr 1995 in Betrieb.
„Die Rheinpfalz“ schreibt nun in ihrem Bericht vom 22.06.2017, dass 60% des abgelassenen Kerosins von Militärflugzeugen über der Pfalz abgelassen worden ist, hinzu kommt noch das Kerosin der Zivilflugzeuge. Für mich stellt sich da die Frage, ob wir Pfälzer, seitens des US-Militärs und der zivilen Luftfahrtgesellschaften, hier als „Kollateralschäden“ angesehen werden.
Gem. Art. 2 Abs.2 des Grundgesetzes hat jeder Mensch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Diese Rechte zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Unter diesem Gesichtspunkt wird es seitens unserer Landesregierung aller höchste Zeit zu handeln. Sie ist in der Pflicht sich für ihre Bevölkerung einzusetzen und sich nicht mit lapidaren Antworten abspeisen zu lassen.
Zum Archiv mit allen Artikeln