Mehrere Stunden Kampfjetlärm über dem Saarland und dem angrenzenden Rheinland-Pfalz an jedem Werktag, teils bis in die Nacht, kann man nur als „normalen Übungsbetrieb“ bezeichnen, wenn man auch von „normalen Vergewaltigungen“ oder „normalen Raubüberfällen“ reden will. Man braucht dazu ein sehr gestörtes Verhältnis zu den Grundrechten der Bürger.
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