Beschwerde an das rheinland-pfälzische Innenministerium
Von einem Leser aus Kaiserslautern
In letzter Zeit wird subjektiv ein Anstieg der Lärm-Emissionen im Kreis Kaiserslautern, verursacht durch militärische Luftfahrzeuge, wahrgenommen. Insbesondere in den abendlichen Ruhestunden nach 22:00 Uhr ist der Lärmpegel unerträglich.
Beschwerden wurden bereits beim Luftfahrtamt der Bundeswehr eingelegt und beantwortet. U.a. wurde mitgeteilt, dass in einer Arbeitsgruppe Fluglärm Saarland/Rheinland-Pfalz die Belange und Interessen der verschiedenen Vertreterorgane koordiniert werden, so z.B. für TRA LAUTER. Auch wurde mitgeteilt, dass die Flugzeiten zwischen 08:00 Uhr und 23:30 Uhr durch das Bundesministerium der Verteidigung anhand der Flugbetriebsbestimmungen festgelegt wurden. Es ergeben sich hierzu von meiner Seite einige Fragen:
Die Aussagen des militärischen Vertreters, dass die militärischen Ausbildungsflüge von Kampfflugzeugen, sowohl der Bundeswehr als auch der amerikanischen Streitkräfte unter den neuen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen unverzichtbar sind, klingen sehr abgedroschen. Sicherlich haben Internationale Einsätze zur Krisenbewältigung in den letzten Jahren eine besondere Bedeutung erlangt. Die Vorbereitungen der deutschen Besatzungen auf Kriseneinsätze und zur Verteidigungsvorsorge könnten noch nachvollzogen werden, jedoch nicht die Nachtflugausbildung für ausländische Streitkräfte.
Wie der Vertreter der Luftwaffe bereits festgestellt hat, bleibt Aufgrund des sehr dichten Netzes von Verkehrsflughäfen und Flugverkehrsstrecken mit teilweise sehr hohem zivilem Flugverkehrsaufkommen in Deutschland der Luftraum eine knappe und begrenzte Ressource, in der ein sicherer, geordneter und flüssiger Verkehr abgewickelt werden muss. Dies Ressource sollte jedoch nicht überstrapaziert werden. Die Streitkräfte der NATO-Partner haben eigene Lufträume die für das Erlangen und Erhalten von Nachtflugfähigkeiten genutzt werden können.
Zusätzlich darf ich feststellen, dass soweit mir bekannt, amerikanische Luftstreitkräfte nicht für das Air-Policing über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zuständig sind, und damit auch keinen aktuellen Auftrag für den Schutz des deutschen Luftraumes haben.
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