Einige haben bereits von der Staatsanwaltschaft Berlin eine Antwort bekommen. Danke, dass Ihr uns informiert habt. Bisher sind zwei Varianten bekannt: Eine läuft unter der Rubrik „Das arme kleine Mädchen weiß doch von nichts“, die andere unter „Sie hat doch irgendwie gar nicht so direkt mit der Sache zu tun“. Beides trifft natürlich nicht zu, daher sollte man von der im Schreiben erwähnten Beschwerdemöglichkeit Gebrauch machen und dem Staatsanwalt erklären, dass sie im Juni 2015 von uns informiert wurde und sich seitdem weigert, ihren Offizieren den Auftrag zu geben, z.B. über die Einschränkung der Nutzungszeiten eine Entlastung zu erwirken. Es handelt sich nicht um eine politische Entscheidung, die der Anzeige zugrundeliegt, sondern Körperverletzung durch Unterlassen.
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