Nach ca. drei Beschwerden antwortet das Luftfahrtamt der Bundeswehr üblicherweise so:
„Ich möchte Sie daher abschließend um Verständnis dafür bitten, dass, sollte sich bei zukünftigen Schreiben kein Hinweis auf Nichtbeachtung flugbetrieblicher Vorschriften ergeben, wir Ihre Beschwerde lediglich in die Datenbank zur Darstellung der Beschwerdelage über militärischen Flugbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland aufnehmen werden. Eine schriftliche Antwort erfolgt dann nur für den Fall, dass Bestimmungen für den Flugbetrieb verletzt wurden.“
Dies heißt nicht, dass Ihr Euch nicht mehr beschweren dürft. Es gibt lediglich keine Antwort mehr. Da die Antworten die immer gleichen Rechtfertigungsversuche von Nichtbetroffenen sind, ist dies zu verschmerzen. Die Beschwerden werden weiterhin gezählt.
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