Beschwerde an das Luftfahrtamt der Bundeswehr und die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz
Von einem Leser aus der Region Ramstein
Ich meine mich zu erinnern, dass die Beplanung für Übungsflüge – und dazu zählt doch auch der Terror durch die C130-Platzrunden – in den Sommermonaten nur bis 21:00 Uhr zulässig ist. Wieso lassen Sie es dann zu, dass auch jetzt deutlich nach 21:00 Uhr noch „ressourcenschonend“ aber bevölkerungsterrorisierend geübt wird? Es kann ja nur eine der folgenden Möglichkeiten sein:
Bitte teilen Sie mir doch mit, welche der drei Möglichkeiten hier zutrifft.
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