Viele Menschen denken, es sei die Aufgabe des Luftfahrtamts, bei übermäßiger Lärmbelastung einzuschreiten. Das trifft nicht zu. Unseres Wissens sind dessen Aufgaben im Dialog mit uns:
Regelverstöße werden verfolgt und geahndet. Allerdings muss man sich klarmachen, dass z.B. die Kombination folgender hypothetischer Fälle kein Regelverstoß wäre:
Die Vorschriften bieten uns also keinen Schutz. Eine Senkung der Belastung ist Aufgabe des Verteidigungsministeriums, das lediglich die Betriebszeiten der TRA LAUTER anpassen muss. Damit sind zwar keine Flüge unterhalb des Übungsluftraums erfasst, aber die finden üblicherweise nur dann statt, wenn auch der Übungsluftraum genutzt wird. Derzeit versucht man im kampfjetfreien Bonn und Berlin immer noch, das Problem zu „lösen“, indem man uns den Lärm vom Luftfahrtamt noch besser erklären lässt – eine Unverschämtheit gegenüber den Offizieren im Luftfahrtamt, die man ins offene Messer laufen lässt.
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