Für Kampfjet-Tiefflüge über besiedeltem Gebiet gibt es keine Entschuldigung – man hört meist Vorwände der Art „Auftrag“, „Einsatzfähigkeit“ und „Bedrohungslage“. Das ist Körperverletzung. So etwas darf man Mensch und Tier nicht antun. Gestern heizte ein Bundeswehrpilot – mutmaßlich vom Fliegerhorst Büchel – im Tiefflug über die Ortskerne.
Wären diese Flüge über besiedeltem Gebiet wirklich wichtig, dann gäbe es sie auch über Bonn und Berlin. Sie sind formal überall zulässig, ohne Lärmobergrenze. Aber manche Menschen sind halt gleicher als andere.
Zum Archiv mit allen Artikeln