Beschwerde an das saarländische und rheinland-pfälzische Innenministerium
Von einem Leser aus Neunkirchen/Saar
Auch heute wieder die üblichen Umweltbelastungen durch militärische Flugbelastungen. Dabei steht in der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz im Artikel 69 Absatz (2): Besonders zu schützen sind Boden, Luft und Wasser. Ihre Nutzung ist der Allgemeinheit und künftigen Generationen verpflichtet.
Die saarländische Landesverfassung weist im Artikel 59a den Sachverhalt folgendermaßen aus: (1) Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist der besonderen Fürsorge des Staates und jedes Einzelnen anvertraut. Es gehört deshalb zu den erstrangigen Aufgaben des Staates, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagenzu schützen, eingetretene Schäden zu beheben oder auszugleichen.
Da beide Landesregierungen nichts zur Einhaltung der jeweiligen Landesverfassung beitragen, fordere ich beide Landtage auf, die Landesverfassungen dahingehend zu ändern, daß die oben zitierten Artikel jeweils ersatzlos gestrichen werden.
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