Kampfjetübungen am Abend sind besonders belastend für die Menschen am Boden und müssen deshalb die absolute Ausnahme über besiedeltem Gebiet sein. In jedem Fall muss vorher auf die Verlärmung des Tages verzichtet werden. Das interessiert die Geschwader einen feuchten Kehricht. Vor mir und nach mir die Sintflut, ist die Parole. Man hat schließlich einen „Auftrag“, und wenn der mit dem Grundgesetz kollidiert, redet man sich die Welt schön.
Nachdem andere Piloten bereits fünf Stunden lang ab dem frühen Morgen die Menschen der Region mit Kampfjetlärm eingedeckt haben, hat der Fliegerhorst Büchel keinerlei Skrupel, uns auch noch am Abend heimzusuchen. Piloten wollen das ganze Ausmaß der Lärmbelastung für uns gar nicht wissen, sonst würden sie womöglich noch (berechtigte!) Schuldgefühle und Rücksichtnahme entwickeln.
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