Das Verteidigungsministerium erlaubt ihnen ausdrücklich, die Bevölkerung mit Überschallknallen zu terrorisieren. Im militärischen Luftfahrthandbuch, Teil ENR 1.1¹, steht:
„Über dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland bedürfen Überschallflüge ausländischer Lfz, mit Ausnahme der in Deutschland stationierten Luftstreitkräfte, der NATO-Luftverteidigungsschutzflüge und technischer Flüge zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft nach Deutschland verlegter ausländischer Luftfahrzeuge, der Genehmigung durch LufBAw.“
Das Verteidigungsministerium hat seinen US-Freunden einen Persilschein auf Kosten unserer Lebensqualität ausgestellt. Deren Überschallflüge sind pauschal genehmigt. Wenn sie wollen, können sie am Tag hundert Mal herumknallen – jedenfalls solange sie das bei uns tun. Unsere Landesregierungen haben ebenfalls ein großes Herz für das Geballer. Bisher haben wir noch keine Kritik an den Überschall-Übungsflügen gehört und gelesen.
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