Immer wieder hört man aus militärischen Kreisen, dass man über dem Meer nur sogenannte „Danger Areas“ hat, den zivilen Flugverkehr also nicht per Weisung aussperren kann. Mehr als eine dringende Empfehlung, das Gebiet während der Übung zu meiden, sei nicht drin. Muss es auch nicht. Das Hoheitsgebiet umfasst 12 Seemeilen über dem Meer, also etwas über 22 km. Ganz zufällig hat die Bundeswehr mit TRA FRIESLAND (ED-R 201, unteres Höhenband) und TRA WESER (ED-R 302A, oberes Höhenband) sehr wohl vollwertige Übungslufträume über dem Meer – siehe Karten.
Piloten des Fliegerhorsts Büchel, die so gerne abends üben, brauchen bloß montags zum Fliegerhorst Jagel zu fliegen, können auf dem Weg eine Luftbetankung üben und kommen freitags wieder zurück. Ab und zu eine Dienstreise für wenige Piloten ist durch die Entlastung einer Million Steuerzahler bestens rechtfertigt. Und Original-Fischbrötchen gibt es da oben auch. Nur weil Papi jeden Abend bei Mami sein will, hat er nicht das Recht, erheblichen Kollateralschaden bei uns anzurichten.
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