Nachricht an das Bundesverteidigungsministerium
Von einem Leser aus Spiesen
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit etwa Gründonnerstag versuche ich eine Auskunft zu
erhalten über einen offenbar mehrfachen Verstoß gegen die
Übungsvorschriften und habe unter anderem das FLIZ bereits über
mehrere Wege kontaktiert. Unter anderem einem Brief, dessen
Eingang mir zwar bestätigt wurde, doch seitdem habe ich nichts
mehr gehört. Es geht um einen offenbar doppelten Verstoß gegen
die Übungsvorschriften am Gründonnerstag 2019 (18.04.2019).
Es gab im Jahre 2019 in der TRA Lauter bereits über 40 Überschallknalle. Einer davon mit einem Schallpegelmomentum von 120 dB(A) fand am Gründonnerstag, dem 18.04.2019 statt. Ausgelöst wurde er von der Maschine mit dem HEX-Code 3F95FB, Callsign „STORM“ vom Fliegerhorst Büchel um ca. 15:06 Uhr an der Position 49.568497 (Lat), 7.699412 (Lon). Auf den mir vorliegenden Daten ist hierbei aus meiner Sicht – unter Berücksichtigung der Ausbreitungsgeschwindigkeit des Schalls bis nach Spiesen-Elversberg – folgendes zu beobachten: Die Maschine hielt zunächst schon einmal nicht die vorgeschriebene Höhe für Überschallflüge von 36000 Fuß ein. Kurz vor dem Knallereignis sackte die Maschine zudem auch noch ab; das heißt, es fand offensichtlich auch noch ein verbotener Überschallflug im Sinkflug statt. Dies legt den Verdacht der mehrfachen Missachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen für militärische Übungsflüge nahe.
Ich bitte um eine Analyse und um ein Statement Ihrerseits zu diesem Vorfall. Wie gesagt habe ich mich diesbezüglich bereits mehrfach an das FLIZ gewandt, da ich nicht nur in der am meisten von Jetlärm belasteten Region Deutschlands lebe und krank gemacht werde, sondern offenbar auch noch mehr als nötig gefährdet werde. Mit Abstürzen und Unfällen wurden ja in diesem Jahr auch schon einige Erfahrungen gesammelt. Ich hoffe also, dass ich von Ihrer Behörde diesbezüglich eine nähere Auskunft erhalte.
P.S.: Ich stehe in dieser Sache und auch einigen anderen Punkten dieser Thematik auch mit diversen Pressevertretern in Kontakt. Sofern ich Ihre Antwort ebenfalls an die entsprechenden Redakteure weiterleiten darf, bitte ich Sie um eine kurze Erlaubnis diesbezüglich. Vielen Dank!
Anm. d. Red.: Der Leser ist nicht der Einzige, der keine Antwort auf seine Beschwerde wegen der vermuteten Verletzung flugbetrieblicher Vorschriften am 18.04.2019 bekommen hat.
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