Behörden und Politiker haben die Beschwerde dann verstanden, wenn sie auf die Lärmkonzentration als Missstand eingehen und sie nicht mit einer weltpolitischen Bedrohungslage, einem allgemeinen Übungsbedürfnis oder Bündnisverpflichtungen rechtfertigen. Denn diese Gründe und Verpflichtungen gelten entweder in ganz Deutschland – oder gar nicht. Keinesfalls lässt sich damit die deutschlandweit einmalige Kampfjetlärmkonzentration bei uns rechtfertigen.
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