Artikel aus Aktuelles
- [01.12.2019]
Was können Schwangere und ihre Partner aus der Region
Trier und Eifel tun wegen des ausgetretenen Hydrazins?
Zwei Dinge würden verantwortungsvolle Politiker tun: Die
Entseuchung der Region zur Chefsache machen und jegliche Flüge
von F16 über Deutschland verbieten. Unsere tun das nicht von sich
aus, weil sie sicher sind, dass niemand sie zur Rechenschaft ziehen
kann. Der Rechtsstaat ist aber nicht ganz zahnlos:
- Einschreiben mit Rückschein an die Verteidigungsministerin
schicken und sowohl eine sofortige Einstellung von Flügen mit
F16 über Deutschland als auch die Entseuchung der Absturzstelle
bei Zemmer als Chefsache fordern: Bundesministerium der
Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer, persönlich,
Postfach 1328, 53003 Bonn.
- Fliegen nächstes Jahr immer noch F16 über der Region, ist eine
Strafanzeige angebracht wegen Körperverletzung (Vergiftung
mit Hydrazin) durch Unterlassen und wissentliche Inkaufnahme
weiterer Hydrazinverseuchungen. Durch den Hinweis, dass die
Verteidigungsministerin bereits aufgefordert wurde, diese
Flüge zu unterbinden, kann die Staatsanwaltschaft nicht damit
kommen, dass die Verteidigungsministerin von nichts wisse.
Wenn es nicht um Fluglärm, sondern um die Gefahr missgebildeter Kinder
geht, wird sich auch der karrierebewussteste Staatsanwalt nicht von
einem „väterlichen Rat“ seiner Vorgesetzten überzeugen lassen, keine
strafrechtliche Relevanz zu sehen. Da muss schon eine schriftliche
Weisung her, was für den Weisenden gleichbedeutend mit dem Ende der
Karriere und strafrechtlich relevant wäre:
Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstr. 91, 10559 Berlin.
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