Es geht das Gerücht, dass die militärische Flugsportgruppe und Flugschule „Ramstein Aero Club“ wieder aktiviert werden soll. Da die Teilnahme auf NATO-Angehörige beschränkt sei, sei eine Beteiligung deutscher Behörden nicht notwendig und nicht vorgesehen. Die US Air Force genehmigt und regelt das schon selbst, und zwar im Air Force Manual 34-152.
Die Air Base Ramstein befindet sich auf einer Bundesliegenschaft (nicht US-Liegenschaft), die die US Air Force zu Verteidigungszwecken nutzen darf – nicht für Drohnenmorde, nicht für Angriffskriege, nicht fürs Flugstundensammeln mit C130 Hercules und nicht für Hobbyfliegerei. Eine Änderungskündigung der Stationierungsverträge durch die Bundesregierung ist daher überfällig.
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