Diese versuchte Körperverletzung ist eine Straftat. Täter nehmen Verletzung bis hin zum Tod billigend in Kauf. Genau wie Überschallknalle von Bundeswehr und U.S. Air Force, z.B. am 30.04. und heute. Es wäre geboten, nicht zweierlei Maß bei Verfolgung und Empörung anzusetzen.
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