Die Gemeinde Marpingen informiert über das Genehmigungsverfahren und weist darauf hin, dass Einwendungen bis zum 24.07.2020 erfolgen können.
Die bisher bekannten Zahlen suggerieren, dass sich mit der Umwandlung des Geländes das Flugaufkommen nicht erhöht. Ob das auch für den Lärm gilt, geht daraus nicht hervor. Unserer Erfahrungen sind ernüchternd: Wo immer es um Fluglärm geht, wird getrickst. Daher muss man genau bedenken, was eine Größe bedeutet. Ein Start kann fünf Minuten oder mehrere Stunden lang Lärm in der Umgebung bedeuten, jenachdem ob die Maschine wegfliegt oder Runden dreht. Eine überregionale Vermarktung bedeutet mehr Lärm auch für die weitere Umgebung. Wer an Feiertagen bei schönem Wetter auf dem Balkon sitzt, hat jetzt schon keine Stunde Ruhe ohne den Lärm von Kleinflugzeugen. Wir finden, dieses Hobby bedarf keiner Förderung – ganz im Gegenteil.
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