Wer den Rechtsweg versucht hat, hat gelernt, dass der alte Spruch auch heute noch Gültigkeit hat: „Die Rechtsprechung folgt der Politik.“ Die Staatsanwälte sind weisungsgebunden und sehen nach einem „väterlichen Rat“ keinen Anfangsverdacht zum Ermitteln, Richter erklären Kläger einfach als nicht klageberechtigt und schließlich gibt es auch noch Gefälligkeitsgutachten, dass der Lärm eigentlich gar nicht vorhanden und außerdem gesund ist.
Wer sich und seine Heimat vom Lärmterror deutscher und ausländischer Kampfjetpiloten befreien will, muss die Politik davon überzeugen, dass dieser Lärm ein Verbrechen an Mensch und Tier ist. Ab einer kritischen Masse und deren Wahlstimmen werden sich Politiker dieses Themas annehmen oder aus ihren Ämtern verschwinden. Nie war es einfacher, sich regelmäßig zu beschweren, als mit unseren Überfluglisten.
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