Aus Neunkirchen/Saar und Dunzweiler wird uns ein Überschallknall um 12:48 Uhr gemeldet. In dieser Zeit verlärmten US-Kampfjets aus Spangdahlem unsere Mittagsruhe. Laut dem militärischen Luftfahrthandbuch sind Überschallknalle zwischen 12:30 und 14:00 Uhr verboten, da ein Übungsflug kein Einsatz ist und somit keine Einsatzgründe vorweisen kann. Wir gehen davon aus, dass diese Regelverletzung unter den Teppich gekehrt bzw. „geradegebogen“ wird. Der US-Pilot hatte nachträglich betrachtet ganz bestimmt einen unglaublich wichtigen und dringlichen Einsatz im Rahmen der nationalen Sicherheit. Solange das weit weg von Bonn und Berlin erfolgt, ist eh alles in Ordnung.
Nachtrag: Die Bundesluftwaffe konnte kein Flugzeug finden, das mit Überschallgeschwindigkeit unterwegs war.
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