Ein Tempolimit ist nur dann eine verkehrssichernde Maßnahme, wenn die Verkehrsteilnehmer dieses Tempolimit mit einer angemessenen Beschilderung auch wahrnehmen und beachten können. Wer in Merzig in den SHG-Kliniken (Trierer Straße 148) einen Angehörigen besucht, nach dem Besuch das SHG-Gelände verlässt und rechts auf den Hauptteil der Trierer Straße abbiegt, kann zwar das von Bäumen verdeckte 30 km/h-Schild nicht wahrnehmen, aber der nachfolgende Blitzer ist in bestem Zustand. Auch das Inkasso funktioniert perfekt innerhalb von vier Tagen. Für Ortskundige dürfte das verdeckte Schild kein Problem sein, aber Ortsunkundige kann man so ganz legal ausnehmen, insbesondere Menschen, die sich Sorgen um einen Angehörigen im Krankenhaus machen und nicht mit 100% Aufmerksamkeit auf „Wimmelbild-Suche“ nach zugewachsenen Tempolimit-Schildern sind.
Viele haben in der Fahrschule gelernt, dass ein Tempolimit nach jeder Einmündung und Kreuzung wiederholt werden muss. Diese Regelung muss irgendwann heimlich abgeschafft worden sein, denn sie ist nun eine Forderung des ADAC. Hat sich der Zweck von Tempolimits innerorts geändert – von der verkehrssichernden Maßnahme zur Einnahmequelle? Wenn jemand weiß, wann die Regelung abgeschafft wurde, schreibt uns.
Zum Archiv mit allen Artikeln