Für Verfehlungen von US-Soldaten bei der Erfüllung ihres Auftrags ist deren eigene Gerichtsbarkeit zuständig. Im Fall des Airforce-Soldaten, der sein Kind totgeschüttelt hat, ist das unserer Ansicht nicht so, weil das Verbrechen im häuslichen Umfeld erfolgte. Die deutsche Staatsanwaltschaft hat die heiße Kartoffel lieber fallen lassen. Der Gerechtigkeit dürfte es in diesem Fall keinen Abbruch tun.
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