Das Bundesverwaltungsgericht hat Starts und Landungen am Frankfurter Flughafen zwischen 23 und 5 Uhr verboten. Als Nachtflugverbot sollte man diese Einschränkung aber nicht bezeichnen, dazu müsste sie von 22 bis 6 Uhr gelten. Unklar ist, welche Sanktionen Fraport drohen, wenn trotzdem aus irgendwelchen verwieselten Gründen Maschinen nach 23 Uhr oder vor 5 Uhr landen, und wie transparent dies für die Betroffenen sein wird. Wenn etwas generell verboten ist, heißt das noch lange nicht, dass es nicht regelmäßig stattfindet. Das haben wir beim Abwurf von Chaff gelernt.
Spannend wird der Umgang der Lärmerzeuger mit der Beschränkung sein. Rheinland-Pfalz bietet seinen hochverschuldeten Hunsrückflugplatz Hahn wie sauer Bier an. Köln-Bonn hat keine Lust mehr auf noch mehr Konfrontation mit der Bevölkerung. Im Hunsrück sollten die Menschen sehr wachsam sein und für jeden Nachtflug ihre begeisterten Bürgermeister fragen, wieviele Arbeitsplätze denn dieser Flug zusätzlich gebracht hat. Der Ausbau des Frankfurter Flughafens hat keinen einzigen zusätzlichen, also nicht von anderswoher verlagerten Arbeitsplatz gebracht. Warum sollte das im Hunsrück anders kommen?
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