Diese Grenze gibt es nicht. Das Militär darf immer noch so lange und so laut mit Kampfjets über unserer Region herumheizen, wie es ihm beliebt. Dabei darf es selbst das Grundgesetz Art. 2 (Recht auf körperliche Unversehrtheit) faktisch ignorieren. Rechtlich wenden das Verteidigungsministerium und die der Politik folgende Justiz natürlich Mittel wie Deutungshoheit und Auslegung an.
Was es gibt, ist ein Betriebszeitende des Übungsluftraums TRA LAUTER über unseren Köpfen um 21 Uhr von Mai bis September (sonst 23.30 Uhr). Dieser ermauschelte Übungsluftraum beginnt etwa ab 3000 Metern Höhe. Das Ende der Betriebszeit um 21 Uhr heißt aber nur, dass bis dann der zivile Verkehr bei Bedarf ausgesperrt werden darf, d.h. der fliegt dann drumherum oder drunter durch. Kampfjets dürfen auch ohne Reservierung dieses Luftraums darin herumheizen. Darunter sowieso.
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